Fall A) als Einzelperson:
Wenn du in einem Unternehmen arbeitest in dem es keine Optionen auf Workations gibt, du aber trotzdem eine Workation machen willst, dann sollte dein erster Schritt ein Gespräch mit deinem direkten Vorgesetzten sein. In der Regel folgen dann weitere Gespräche mit der Personalabteilung und deinem Team. Häufig geht es zunächst um das Thema Vertrauen. Kompliziert wird es leider meistens, wenn es um das Thema Aufwand geht dir einen Workationaufenthalt zu ermöglichen. Denn in diesem Fall geht es immer um eine Einzelfallklärung. Dies kostet intern in der Personalabteilung und häufig auch extern bei Rechtsanwälten und Steuerkanzleien viel Geld für eine einzelne Person. Wenn du aber eine Freigabe von deinem Chef und der Personalabteilung hast bist du schon einige Schritte weiter. Meistens erfolgt dann eine Vertragsanpassung, die Haftungen und Pflichten reguliert.
Fall B) für Alle:
Wenn dein Unternehmen die Option ins Auge fast Workation allen Arbeitnehmern zu ermöglichen ist dies im langfristigen Aufwand deutlich sinnvoller. In dem Fall werden in der Regel ganzheitliche Rahmenbedingungen und Regeln im Zuge der eigenen Compliance-Grundlagen erweitert. Bei dem aufsetzen dieser Regeln werden folgende Faktoren für alle sinnvoll festgehalten: Datenschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Technik, Software, Versicherungsschutz, interne Informationsketten, genehmigte Zielländer. Im letzten regulativen Prozess geht es darum, wie diese Rahmenbedingungen vertragliche Gültigkeit haben. Dies kann via Betriebsratsvereinbarungen und/oder Ergänzungsverträge umgesetzt werden.