Es wäre schön, wenn man diese Frage einfach mit “Ja” beantworten könnte. Dem ist aber nicht so, da es auch in der EU häufig noch unterschiedliche Regularien gibt, die die Aufenthaltsdauer, den Sozialversicherungsstatus, Meldepflichten, Arbeitsrecht und vieles mehr betreffen. Innerhalb der EU ist dank des hohen Stellenwerts des Aufenthaltsrechts für EU-Bürger auch in der aktuellen Situation vieles möglich. An die neuen Arbeitsmodelle, die dadurch entstehen, müssen Unternehmen auch nach der Corona-Pandemie weiter anknüpfen. Grundsätzlich ist es immer hilfreich mit seinem Arbeitgeber eine Zusatzvereinbarung zu treffen und diesen Wunsch aktiv zu kommunizieren. Für Arbeitgeber ist es, solange dies nicht schon umfassend geprüft ist, häufig noch schwierig, einfach der ganzen Belegschaft zu sagen „Ihr dürft“. Hier wollen wir ansetzen und deinen Arbeitgeber unterstützen, diesen Prozess geregelt, sauber und einvernehmlich für alle Mitarbeiter, die stationär bereits ungebunden arbeiten können, zu ermöglichen.