Hier ein ganz klares „Ja“. Du bist in dem Fall dein eigener Chef. Du kannst alle “new workation”- Angebote einfach buchen.
Du bist aber auch für deinen eigenen Schutz verantwortlich. Prüfe ob dein Versicherungsschutz (u.a. Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherungen) im jeweiligen Zielland gültig sind. Solltest du unterhalb von 183 Tagen im Ausland arbeiten, gilt in der Regel auch weiterhin das deutsche Lohnsteuerrecht. Du bist außerdem selbst für die möglichen Visa-Pflichten im jeweiligen Zielland verantwortlich. Als EU-Bürger gibt es diese in der Regel nicht.